155. SSI erachtete anlässlich der Hauptverhandlung sowie im Untersuchungsbericht als erstellt, dass die angeschuldigte Person die minderjährigen Athletinnen regelmässig angeschrien, beleidigt und verbal erniedrigt und damit gegen Art. 2.1.2 Ethik-Statut verstossen habe. Mit Bezug auf das Schreien ist bestritten, ob es sich um ein tatsächliches "Anschreien" oder Sprechen mit sehr "lauter Stimme" handelte. Letzteres rührte gemäss der angeschuldigten Person insbesondere daher, dass die Trainings oftmals in einem Athletikzentrum