Die angeschuldigte Person hätte spätestens dann ihr Verhalten ändern müssen, wenn die Kontaktaufnahme der Eltern kein Ergebnis hervorbrachte, das das Kind weniger überforderte. Als Cheftrainerin hätte sie zudem über die Entscheidungsmacht verfügt, klar überforderte Kinder unabhängig von einem allfälligen Druck der Eltern einer Leistungsstufe unterhalb jener der durch sie verantworteten zuzuweisen.