Insbesondere wäre es wichtig gewesen, der entsprechenden Athletin entweder selber oder durch eine der Hilfstrainerinnen das Gefühl der Begleitung zu geben, wenn eine Überforderungssituation durch die Trainingsgestaltung – welche im Leistungssport nicht immer vermeidbar ist – entstand. Die angeschuldigte Person hätte spätestens dann ihr Verhalten ändern müssen, wenn die Kontaktaufnahme der Eltern kein Ergebnis hervorbrachte, das das Kind weniger überforderte.