Dieses ist aus den Akten nicht in der geforderten Ausprägung herauslesbar. Als Trainerin und erwachsene Person hätte die angeschuldigte Person wissen müssen, dass eine andere Herangehensweise ebenfalls möglich gewesen wäre. Insbesondere wäre es wichtig gewesen, der entsprechenden Athletin entweder selber oder durch eine der Hilfstrainerinnen das Gefühl der Begleitung zu geben, wenn eine Überforderungssituation durch die Trainingsgestaltung – welche im Leistungssport nicht immer vermeidbar ist – entstand.