rigen Athlet:innen weiter beeinträchtigt, sie isoliert und gedemütigt habe, was einen negativen Einfluss auf deren psychische Gesundheit haben könne. Die angeschuldigte Person bestreitet, sich nicht um die weinenden Kinder gekümmert oder die Kinder als Bestrafung aus 35 dem Training genommen zu haben; sie habe insbesondere mit den Eltern der betroffenen Athletinnen Kontakt aufgenommen.