151. Unbestritten ist, dass einige Athletinnen im Training und auch bei Wettkämpfen, die die angeschuldigte Person begleitete, weinten. Unbestritten ist ebenfalls, dass die angeschuldigte Person Mädchen, die weinten, auf die Toilette und damit aus dem Training oder an den Rand der Halle schickte. Bestritten ist jedoch insbesondere, was der Auslöser für das Weinen dieser Athletinnen war und ob die angeschuldigte Person die Athletinnen als Bestrafung der falschen Ausführung von Bewegungsabläufen an den Rand der Halle beziehungsweise aus dem Training schickte.