Ferner konnte aufgrund der fehlenden Konkretheit der geschilderten Umstände weder eine tatsächliche Dauerhaftigkeit noch eine Angabe über den Zeitraum dieser Umstände dargelegt werden. Zudem wurden auch keine nachweislich vorliegenden krankheitswertigen Veränderungen bei den minderjährigen Athletinnen nachgewiesen, wie dies von SSI behauptet wurde.