, von einer "Angstkultur" gesprochen, die er bei diversen Besuchen von Trainings der angeschuldigten Person so unmittelbar wahrgenommen habe. Er konnte jedoch nicht konkret schildern, wie sich diese Angstkultur tatsächlich äusserte (ausser dass die angeschuldigte Person einmal quer durch die Halle schreiend eine Anweisung gegeben habe). Mit Ausnahme einiger, zumeist anonym befragter Personen im Rahmen des Untersuchungsverfahrens von SSI, denen auch ungefähr gleich viele Gegenaussagen gegenüberstanden, wurde eine weitergehende, detaillierte Begründung bzw. Subsumption von SSI nicht vorgebracht.