Ethik-Statut verstossen. Dies insbesondere deshalb, weil die Unberechenbarkeit der Laune zu Verunsicherung (und damit zu krankheitswertigen Verhaltensänderungen durch den Dauerstress) bei den Athletinnen geführt habe und das Verhalten der angeschuldigten Person nicht von einer geeigneten Vorstellung zur Gestaltung einer Entwicklungsbegleitung und -förderung von Kindern zeuge, wenn für eine Trainerin von Minderjährigen Disziplin und Ordnung als oberste Gebote genannt würden.