33 143. Das Ethik-Statut enthält keine Bestimmungen über das erforderliche Beweismass zur Feststellung eines Ethikverstosses. Es ist daher Sache des Schweizer Sportgerichts, dies zu bestimmen.20 Die Rechtsprechung des CAS lässt eine Anwendung des "Comfortable Satisfac- tion-Standards" zu, wenn das anwendbare Regelwerk nichts vorgibt.21 Konkret heisst das, dass das Gericht genügend überzeugt sein muss, dass ein Beweis erbracht ist. 1. Launenhaftigkeit der angeschuldigten Person und Angstkultur