142. Für eine allfällige Verletzung von weiteren Tatbeständen liegen weder Hinweise vor noch wurde eine solche von SSI vorgebracht. Entsprechend sind im Folgenden die vorgeworfenen Vorfälle aus dem Jahr 2022 (vgl. obenstehende Rz. 107 ff.) unter den Tatbeständen von Art. 2.1.2 sowie 2.1.1 und 2.1.3 Ethik-Statut zu prüfen.