134. In casu nehmen die Gymnastinnen der angeschuldigten Person regelmässig an Wettkämpfen teil, die unter dem Patronat von Swiss Olympic beziehungsweise dem angeschlossenen Mitgliedsverband STV durchgeführt werden. Diese Gymnastinnen sind (mindestens zu einem Teil) gemäss Aussagen der angeschuldigten Person anlässlich der Hauptverhandlung vom 16. Januar 2025 zudem einem Nationalkader des STV angehörig und unterstehen demnach direkt dem Ethik-Statut (Art. 1.1 Abs. 4 lit. e Ethik-Statut). Die angeschuldigte Person war als Cheftrainerin des X.__