So führen zum Beispiel SCHERRER/MURESAN/LUDWIG aus: "Die Möglichkeit der vertraglichen Unterstellung unter das Regelwerk eines Verbands ist […] grundsätzlich zu befürworten, wobei ein konkludentes Verhalten in Anbetracht der Auswirkungen der Unterstellung, insbesondere der Sanktionsordnung, nicht leichthin angenommen werden kann." 13 Die Mehrheit der Auffassungen inkl. der vorstehend zitierten Auffassung schliesst die Möglichkeit einer konkludenten beziehungsweise impliziten vertraglichen Unterstellung unter eine