132. Für die vertragliche Unterstellung unter eine Sanktionsordnung eines (Sport-)Verbands bestehen in der Schweiz keine Formvorschriften, wenngleich ein Teil der Auffassungen in der Lehre auf die Problematik einer nicht expliziten vertraglichen Unterstellung unter Vereinsstrafen mit drastischen Auswirkungen auf die rechtlichen Interessen von Individuen hinweist. So führen zum Beispiel SCHERRER/MURESAN/LUDWIG aus: