___ um Sportorganisationen im Sinne des Ethik-Statuts. Die angeschuldigte Person sei als Cheftrainerin des X._____ angestellt und als solche falle sie unter den persönlichen Geltungsbereich des Ethik-Statuts. SSI erachtete mit diesen Ausführungen und mit Beilage der Statuten des V._____ und des Y._____ den persönlichen Geltungsbereich ohne weitere Substantiierung als gegeben.