121. Seit Inkrafttreten des Ethik-Statuts am 1. Januar 2022 wurde dieses bereits einige Male angepasst. Die erste inhaltliche Anpassung erfolgte durch das Sportparlament am 25. November 2022 und trat tags darauf in Kraft. Da sich die vorliegend in Frage stehenden Ethikverstösse vor diesem Datum zugetragen haben, wendet das Schweizer Sportgericht die erste Fassung des Ethik-Statuts mit Inkrafttreten per 1. Januar 2022 an. Im Folgenden ist daher, soweit nicht anders vermerkt, jeweils vom Ethik-Statut in seiner Version vom 1. Januar 2022 die Rede.