In casu wurde das Untersuchungsverfahren wie bereits erwähnt am 16. September 2022 durch SSI eröffnet, weshalb bereits aus diesem Grund Art. 8.2 Abs. 2 Ethik-Statut nicht anwendbar ist. Zudem wurde, soweit dies aus den Akten ersichtlich ist, einzig vor dem Schweizer Sportgericht als rechtsprechender Instanz mit Verfügung vom 26. August 2024 ein Verfahren eröffnet, nicht aber vor einer anderen Instanz (z.B. von Swiss Olympic oder einem Mitgliedverband von Swiss Olympic).