8.2 Abs. 2 Ethik-Statut lautet wie folgt: "Zur rechtlichen Beurteilung von Ergebnissen von abgeschlossenen Untersuchungen eines Mitgliedverbands von Swiss-Olympic, bei denen am 1. Januar 2022 bereits ein Verfahren vor einer rechtsprechenden Instanz hängig ist, bleibt diese Instanz bis zum Erlass eines Endentscheides zuständig". Aus systematischer Sicht stellt Art. 8.2 Abs. 2 des Ethik-Statuts eine Ausnahme zu Absatz 1 letzter Satz dar. • In casu wurde das Untersuchungsverfahren wie bereits erwähnt am 16. September 2022 durch SSI eröffnet, weshalb bereits aus diesem Grund Art.