Diese Unterscheidung zwischen der Untersuchungszuständigkeit") und der Entscheidungszuständigkeit geht nun im Übrigen auch klarer aus den Art. 10.3.2 und 10.3.3 des Ethik-Statuts vom 1. Januar 2025 hervor. • In casu ging am 7. Juni 2022 eine erste anonyme Meldung bei SSI ein, welcher in der Folge weitere anonyme Meldungen folgten. SSI informierte die angeschuldigte Person mit Schreiben vom 21. Juni 2022 über den Eingang mehrerer anonymer Meldungen betreffend eines möglichen Ethikverstosses durch sie.