Zur rechtlichen Beurteilung der Untersuchungsergebnisse ist ab 1. Januar 2022 die Disziplinarkammer zuständig." Der erste Satz dieses Absatzes präzisiert somit die Kompetenzen der Mitgliedsverbände von Swiss Olympic gegenüber SSI ("Untersuchungszuständigkeit"), der zweite Satz die Kompetenzen der DK gegenüber den rechtsprechenden Instanzen der Mitgliedverbände von Swiss Olympic ("Entscheidungszuständigkeit"). Diese Unterscheidung zwischen der Untersuchungszuständigkeit") und der Entscheidungszuständigkeit geht nun im Übrigen auch klarer aus den Art.