8.2 Abs. 1 Ethik-Statut sind "Untersuchungsverfahren wegen Ethikverstössen, die vor dem 1. Januar 2022 von Mitgliedsverbänden von Swiss Olympic eingeleitet worden sind und die am 1. Januar 2022 noch nicht abgeschlossen sind, […] von der damit befassten Instanz zu Ende zu führen und mit einem Schlussbericht abzuschliessen. Zur rechtlichen Beurteilung der Untersuchungsergebnisse ist ab 1. Januar 2022 die Disziplinarkammer zuständig."