114. Die Übergangsbestimmungen des vorliegend anwendbaren Ethik-Statuts sehen für die Beurteilung von laufenden Verfahren sowie von Vorfällen, die sich zwischen 2020 und 2021 ereignet haben, Folgendes vor: • Gemäss Art. 8.2 Abs. 1 Ethik-Statut sind "Untersuchungsverfahren wegen Ethikverstössen, die vor dem 1. Januar 2022 von Mitgliedsverbänden von Swiss Olympic eingeleitet worden sind und die am 1. Januar 2022 noch nicht abgeschlossen sind, […] von der damit befassten Instanz zu Ende zu führen und mit einem Schlussbericht abzuschliessen.