Obwohl die Auslegung dabei mit dem Wortlaut beginnt, müssen Gesetzesbestimmungen auch im Verhältnis zu anderen gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen ihres regulatorischen Kontexts (systematisch), aufgrund ihres verfolgten Ziels und der dabei geschützten Interessen (teleologisch) sowie unter Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers (historisch) ausgelegt werden.7 Das Gericht weicht vom Gesetzestext ab, wenn die Auslegung insgesamt zeigt, dass dieser Gesetzestext nicht in allen Punkten dem wahren Sinn der betreffenden Bestimmung entspricht und zu Ergebnissen