Dementsprechend sind die Statuten und Reglemente von Swiss Olympic, einschliesslich das Ethik-Statut, wie Gesetze auszulegen. Obwohl die Auslegung dabei mit dem Wortlaut beginnt, müssen Gesetzesbestimmungen auch im Verhältnis zu anderen gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen ihres regulatorischen Kontexts (systematisch), aufgrund ihres verfolgten Ziels und der dabei geschützten Interessen (teleologisch) sowie unter Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers (historisch) ausgelegt werden.7