112. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts werden die Statuten und untergeordneten Regelungen von grossen Sportorganisationen (z. B. FIFA oder UEFA) gleich wie die Gesetze ausgelegt.6 Als Nationales Olympisches Komitee und als Dachorganisation des Schweizer Sports gehört Swiss Olympic zweifellos zu den grossen Sportorganisationen der Schweiz. Dementsprechend sind die Statuten und Reglemente von Swiss Olympic, einschliesslich das Ethik-Statut, wie Gesetze auszulegen.