111. In Bezug auf die potenziellen Verstösse gegen das Ethik-Statut, die sich vor dem 1. Januar 2022 ereignet haben sollen, sieht die Situation anders aus: Diese haben sich vor dem Inkrafttreten des Ethik-Statuts und der entsprechenden Änderungen der Statuten von Swiss Olympic und somit zu einem Zeitpunkt ereignet, als die Untersuchung, die rechtliche Beurteilung sowie die mögliche Sanktionierung im Bereich Ethik noch im Zuständigkeitsbereich der nationalen Sportverbände lag. Massgebend sind somit die einschlägigen Übergangsbestimmungen von Art.