110. Die Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts zur Beurteilung der vorliegend in Frage stehenden Vorfälle aus dem Jahr 2022 ergibt sich ausserdem auch aus dem Beschlussprotokoll der 27. Versammlung des Sportparlaments von Swiss Olympic und aus dem Ethik-Statut, welches in Art. 5.6 auf die "Beurteilung durch die Disziplinarkammer" verweist. Wie im Beschlussprotokoll unter Traktandum 9 festgehalten, sind gemäss dem Beschluss vom 24. November 2023 die Änderungen der Statuten gutgeheissen worden und damit sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht übergegangen.