105. Die angeschuldigte Person stellt sich auf den Standpunkt, SSI verliere betreffend die beantragten Sanktionen jedes Mass. SSI begründe die Sanktionen damit, dass sie den Eindruck habe, die angeschuldigte Person sei auf Themen wie Gewährleistung eines angemessenen und zeitgemässen Umgangs mit minderjährigen Athletinnen im Leistungssport nicht genügend sensibilisiert. Dabei stütze sich dieser Eindruck in erster Linie auf subjektive anonyme Anschuldigungen sowie auf die Aussagen zweier ihr offen feindlich gesinnten Personen.