104. Mit Bezug auf den Umgang mit Süssigkeiten bestreitet die angeschuldigte Person nicht, den Athletinnen oft gesagt zu haben, sie müssten aufpassen, was sie essen. Anlässlich der Hauptverhandlung erklärt die angeschuldigte Person, dass gerade im Umgang mit Zucker differenziert umzugehen sei, dass Athletinnen bei Wettkämpfen beispielsweise auch zuckerhaltige Süssgetränke trinken dürften, weil sie dies brauchen könnten, und dass sie sich unter anderem im Rahmen ihres Studiums auch mit gesunder Ernährung im Leistungssport befasst habe.