102. Die angeschuldigte Person bestreitet nicht, dass sie den Athletinnen oft gesagt habe, sie müssten auf ihre Ernährung achten. Sie habe den Athletinnen jedoch keine Süssigkeiten verboten. Anlässlich der Hauptverhandlung erwähnte die angeschuldigte Person, sie habe sich im Rahmen ihres Studiums und auch bei vielen weiteren Weiterbildungen im Rahmen ihrer beruflichen Karriere als Trainerin mit Ernährung befasst. 23 7. Filmen gegen den Willen der Athletinnen und der Umgang mit Süssigkeiten