101. Die angeschuldigte Person bestreitet nicht, dass das Wort "Psycho" im Jahr 2021 einmal gefallen sei. Dies sei aber nicht gegenüber der Athletin, sondern gegenüber einer Hilfstrainerin geschehen. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass nicht mal die ihr nicht gut gesinnte D._____ ausgesagt habe, dass das besagte Wort mehrfach gefallen sei. 6. Aussagen der angeschuldigten Person zu den Themen Körpergewicht, Essverhalten und Aussehen der Athletinnen