100. Die angeschuldigte Person vertritt die Ansicht, der von SSI in diesem Zusammenhang erhobene Vorwurf der emotionalen Kälte und psychischen Vernachlässigung stehe im deutlichen Widerspruch zur Aussage einer anderen, von SSI anonym befragten Person, wonach die angeschuldigte Person nachfrage, wenn sie merke, dass es einer Athletin nicht gut gehe. Im Übrigen gestand die angeschuldigte Person, folgende einzelne Äusserungen je mindestens einmal getätigt zu haben, wobei sie im Rahmen der Befragung im Untersuchungsverfahren durch SSI sowie anlässlich der Hauptverhandlung den jeweiligen Kontext erläuterte: "Du bist schlecht geworden";