98. Die angeschuldigte Person stellt sich in ihren verschiedenen Stellungnahmen und anlässlich der Hauptverhandlung auf den Standpunkt, sie habe sich um die weinenden Kinder gekümmert. Sie habe auch jeweils mit den Eltern Kontakt aufgenommen. Auch würden die Kinder bei der neuen Trainerin weinen. Demnach sei es nicht aussergewöhnlich, dass insbesondere die jüngeren Athletinnen weinen würden. Sie bestreite nicht, dass sie Mädchen, die weinten, auf die Toilette schicke, damit sich diese frisch machen und sich beruhigen könnten. 4. Anschreien, Beleidigen und verbal Erniedrigen durch A._____