Darauf entgegnete sie, die von SSI einstimmig qualifizierten Aussagen, die zum grössten Teil von Eltern stammten, würden von der Mehrheit der Athletinnen und Eltern nicht bestätigt und im Gegenteil stehe eine überwiegende Anzahl von Athletinnen und Eltern den negativen Meldungen gegenüber, die sich positiv über die angeschuldigte Person geäussert hätten. Sie räumte in diesem Zusammenhang ein, dass SSI recht habe, wenn sie davon ausgehe, dass positive Äusserungen nicht zwingend bedeuten würden, dass die belastenden Äusserungen unzutreffend seien. Umgekehrt würden negative Meldungen aber auch nicht bedeuten, dass sie zwingend zuträfen.