94. Die angeschuldigte Person betont in ihren Stellungnahmen und anlässlich der Hauptverhandlung, dass die meisten durch SSI erhobenen Vorwürfe allgemeiner und pauschaler Natur seien. Sie stellte sich auf den Standpunkt, SSI sei ihr gegenüber von Anfang an voreingenommen gewesen. Dies vor dem Hintergrund, dass SSI bereits im Schreiben vom 16. September 2022 von einer "hohen Wahrscheinlichkeit" davon ausgegangen sei, dass die angeschuldigte Person gegen die psychische und physische Integrität der Athletinnen verstossen habe, obwohl diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht befragt worden sei.