87. Als die angeschuldigte Person G._____ dazu angehalten habe, die Übung "Ringstand" x-fach zu wiederholen, obwohl G._____ vor Schmerzen zu weinen angefangen habe, habe sie deren physische Integrität verletzt. Allerdings habe dieser Vorfall vor Geltung des Ethik-Statuts stattgefunden. Indem sie G._____ die Aufwärmung gleichermassen durchlaufen lasse wie Athletinnen, welche diese ohne grössere Probleme durchständen, habe die angeschuldigte Person aber auch nach Inkrafttreten des Ethik-Statuts gegen die physische Integrität von Athletinnen verstossen.