85. Athletin U._____, Vorfall von Anfang Oktober 2022 Gemäss Schilderungen sei die Athletin U._____ während des Aufwärmens bei der Hilfstrainerin gewesen, wobei diese die Athletin mehrfach korrigierte, so dass diese zu weinen begonnen habe. Die angeschuldigte Person habe dies mitbekommen und die Athletin angeschrien, dass die Athletin müde und krank sei und zuhause hätte sagen müssen, dass sie das Training nicht besuchen könne. Die Athletin sei von der angeschuldigten Person auf die Toilette geschickt worden. Auf dem Weg zur Toilette habe die angeschuldigte Person die Athletin weiterhin angeschrien.