_ zu holen. Daraufhin habe T._____ geweint. Auch habe die angeschuldigte Person an diesem Tag anlässlich des Trainings G._____ ohne deren Einwilligung mit ihrem Mobiltelefon gefilmt und gedroht, in der ganzen Halle Kameras aufzustellen, um jederzeit überwachen zu können, wer was mache beziehungsweise damit sie beweisen könne, dass die Mädchen nichts machen würden, wenn sie nicht hinschaue, da diese faul seien. Als die Athletin R._____ Bewegungsabläufe geübt habe, sei diese durch die angeschuldigte Person unterbrochen worden, und diese habe die Bewegungsabläufe als "reine Katastrophe" bezeichnet.