"Verschwinde von hier, was soll das, "wenn du noch einmal auf die Matte gehst, schmeisse ich dich aus der Halle, verschwinde". Das Verhalten der angeschuldigten Person sei auch Aussenstehenden negativ aufgefallen. Die angeschuldigte Person habe gemäss eigenen Aussagen jedoch lediglich gesagt: "du gehst jetzt auf jene Fläche und kommst nicht auf diese Fläche, auf keinen Fall. " Sie hätte das schon ruhiger sagen können. SSI kommt hier zum Schluss, das Verständnis für Verhalten und Bedürfnisse einer Athletin in jungem Alter scheine der angeschuldigten Person weitgehend zu fehlen.