SSI stellt sich auf den Standpunkt, die angeschuldigte Person schiebe die Verantwortung für ihr eigenes Fehlverhalten gegenüber Athletinnen anderen zu: den Eltern, den Athletinnen, den Umständen, etc. Wenn die angeschuldigte Person anlässlich eines Wettkampfes feststelle, dass eine Athletin psychisch oder physisch an ihr Limit komme, dann habe sie dies nach Kräften aufzufangen und die Athletin zu unterstützen, zu ermutigen und positiv zu motivieren. Falsch sei es, die Athletin zu erniedrigen, zu beschimpfen, zu demoralisieren oder zu ignorieren.