Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Erwartungen mancher Eltern hinsichtlich des sportlichen Erfolgs ihrer Töchter die schwierige Situation im X._____ zusätzlich befeuert habe und wohl auch gewissen Druck auf die angeschuldigte Person ausgeübt habe. Nichtsdestotrotz sei und bleibe die Trainerin verantwortlich für ihr Verhalten gegenüber den Athletinnen. 14. Besondere, die Verhaltensweisen der angeschuldigten Person illustrierende Vorfälle