__ aufträten. Im Verlaufe ihrer eigenen Befragung habe sich die angeschuldigte Person zudem abwertend gegenüber einzelnen Eltern oder Familien geäussert. Sie scheine effektiv gewisse Eltern beziehungsweise Familien besser zu mögen als andere und halte ihre Meinung auch nicht zurück. SSI bemerkt jedoch selber, die dahingehenden Vorwürfe seien etwas unkonkret beziehungsweise teilweise widersprüchlich. Es lasse sich weder ausschliessen noch zweifelsfrei nachweisen, dass einige Athletinnen von der angeschuldigten Person besser behandelt worden seien als andere Athletinnen.