77. Bezüglich der Drohung, bald in der ganzen Halle Kameras aufzustellen, damit sie beweisen könne, dass die Athletinnen faul seien, wenn sie nicht hinschaue, habe die angeschuldigte Person, auf T._____ verwiesen, die mit Problemen an Rücken, Hüften und Füssen aus dem Verein Zürichsee gekommen sei und vor dem AK-Test habe belastende Elemente trainieren wollen, was die angeschuldigte Person habe verhindern müssen. Sie habe dies aus Transparenzgründen gemacht für den Fall, das von zu Hause Unklarheiten kommen würden. Gemäss SSI handle es sich bei diesen Ausführungen offensichtlich um Schutzbehauptungen.