Es sei eine Grenzverletzung der Intimität und ein Missbrauch des Vertrauens. Als G._____ gefilmt worden sei und versucht habe, zu flüchten, habe die angeschuldigte Person sie angeblich durch Halten am Arm daran behindert, wobei sie somit einen körperlichen Übergriff verübt habe. Die Auswirkungen des wiederholten unerlaubten Filmens könne für die Athletin verheerend sein.