74. Die angeschuldigte Person habe bei der Befragung zu Protokoll gegeben, das Aufstellen in drei Reihen sei eine Spezialität von ihr. SSI vertritt dabei den Standpunkt, diese Vorgehensweise bestrafe ein Mädchen, wenn diese das gewünschte Verhalten nicht aufzeige. Nur wer die gewünschte Leistung - Präsenz, geforderte Leistung - zeige, komme nach vorne und damit näher an die Trainerin heran. Das Abstrafen sowie das Belohnen würden öffentlich geschehen, vor den Augen der andere in der Halle anwesenden Gymnastinnen. Die