73. D._____ warf im Rahmen der Befragung durch SSI der angeschuldigten Person vor, sie könne nicht damit umgehen, wenn die Kinder Gefühle zeigten. Die angeschuldigte Person verbiete den Athletinnen, Süssigkeiten zu essen. Als aber im Jahr 2022 einmal der Vorstand im Training gewesen sei, habe sie G._____ eine Packung Kekse gegeben und ihr gesagt, sie solle diese an die Athletinnen verteilen. Die Mädchen seien schockiert gewesen, hätten nicht gewusst, was sie damit anfangen sollten, und hätten deswegen abgelehnt.