72. SSI stellt sich auf den Standpunkt, es handle sich dabei um Demütigung und stelle eine Dimension der psychischen Gewalt dar. Es werde allerdings darauf hingewiesen und sei zu berücksichtigen, dass diese Trainingsmethode bis vor einigen Jahren eine auch in der Schweiz übliche Praxis gewesen sei. 11. Manipulation beziehungsweise Spielen mit den Gefühlen der Athletinnen durch die angeschuldigte Person