68. Die Ausführungen der Athletinnen überzeugen SSI. Mit der Aufforderung, an den Rand beziehungsweise in die Ecke zu gehen, habe die angeschuldigte Person bewirkt, dass die betreffende Athletin aus dem System, aus der Gruppe ausgeschlossen worden sei. SSI erkennt im Verhalten der angeschuldigten Person psychische Gewalt, die sich in Isolierung und Demütigung äussere. 9. Aussagen der angeschuldigten Person zu den Themen Körpergewicht, Essverhalten und Aussehen der Athletinnen