Die angeschuldigte Person habe erklärt, diese Äusserung sei nicht böse gemeint. Ihr scheine diesbezüglich aber völlig zu entgehen, was solche Bemerkungen bei den betroffenen Athletinnen auslösten. Nicht nur werde diese in einer belastenden Situation weggeschickt und damit isoliert, darüber hinaus werde ihr das Gefühl vermittelt, an der Überforderung selbst schuld zu sein.