Die angeschuldigte Person habe dies sinngemäss bestritten beziehungsweise sei auf den Vorhalt wenig eingegangen. SSI zweifle jedoch nicht daran, dass die angeschuldigte Person wiederholt Athletinnen durch Ignorieren abgestraft habe, wenn diese die gewünschten Verhaltensweisen und/oder Leistungen nicht zeigten, oder wenn deren Eltern sich in einer Form engagiert oder nicht engagiert hätten, die der angeschuldigten Person nicht gefällig gewesen sei.